Zwei Zusagen, zwei völlig verschiedene Welten. Wer nach dem Studium in einer öffentlichen Apotheke anfängt, bekommt sein Gehalt von einer Einrichtung überwiesen, die nicht der Arbeitgeber ist – und verhandelt an der Grundzahl gar nichts. Wer in der Industrie anfängt, verhandelt sehr wohl. Diesen Unterschied sollte man kennen, bevor man zwei Angebote nebeneinanderlegt.
Erste Frage: Wer zahlt Ihr Gehalt aus?
In der öffentlichen Apotheke ist das nicht die Apotheke. Die Pharmazeutische Gehaltskasse ermittelt und zahlt die Gehälter der angestellten Apotheker:innen aus; der Apothekenbetrieb überweist als Dienstgeber einen einheitlichen Betrag, unabhängig davon, in welcher Gehaltsstufe die angestellte Person steht. Das Schema kennt 18 Gehaltsstufen, die Vorrückungsfrist beträgt zwei im Apothekendienst zurückgelegte Jahre. Ausgenommen sind grundsätzlich pragmatisierte Krankenhausapotheker:innen und Ordensangehörige in der Ordensapotheke.
Für Ihr erstes Gespräch heißt das: Die Grundzahl ist kein Verhandlungsgegenstand. Verhandelbar sind andere Dinge – Dienstplan, Anzahl der Nacht- und Bereitschaftsdienste, Fortbildungstage, ob Sie in die Rezeptur oder ins Qualitätsmanagement hineinwachsen. Wer in einem Apothekengespräch über das Grundgehalt feilscht, wirkt schlecht vorbereitet.
In der Industrie ist es umgekehrt. Dort hängt viel daran, welcher Kollektivvertrag greift. Der Kollektivvertrag für Angestellte der chemischen Industrie gilt laut Vertragstext „für alle Bundesländer der Republik Österreich" und fachlich „für alle Mitgliedsfirmen des Fachverbandes der Chemischen Industrie". Ein Pharmagroßhändler, ein Laborhandelsbetrieb oder ein Auftragsforschungsinstitut ist nicht automatisch Mitglied dieses Fachverbands – dort kann ein anderer Kollektivvertrag gelten, mit anderer Einstufungslogik.
Die brauchbare Rückfrage im Gespräch lautet deshalb nicht „Was zahlen Sie?", sondern: „Welcher Kollektivvertrag gilt für diese Stelle, und in welche Verwendungsgruppe ist sie eingestuft?" Das ist eine sachliche Frage, keine Forderung. Und die Antwort sagt Ihnen mehr über die nächsten fünf Jahre als jede Karriereseite.
Das Fachgebiet trägt weiter als der Firmenname
Berufseinsteiger:innen vergleichen gern Konzerne. Sinnvoller ist der Vergleich der Funktion. Eine eigene Auswertung der aktuell auf pharmakarriere.at ausgeschriebenen Stellen (Stand 07.08.2026, 131 Inserate mit Gehaltsangabe) zeigt beim ausgeschriebenen Mindestgehalt Unterschiede, die quer durch alle Firmengrößen laufen:
- Vertrieb und Kundenbetreuung: Median 5.000 EUR brutto im Monat (17 Stellen)
- Quality Management und Drug Safety: 4.779 EUR (7 Stellen)
- Regulatory Affairs und Compliance: 3.845 EUR (11 Stellen)
- Forschung und Entwicklung: 3.076 EUR (11 Stellen)
- Produktion: 2.827 EUR (17 Stellen)
- Logistik und Einkauf: 2.258 EUR (15 Stellen)
Das sind ausgeschriebene Mindestgehälter, nicht das, was am Ende im Vertrag steht. Aber die Rangfolge ist stabil genug, um eine Entscheidung zu tragen: Der Sprung von der Produktion in die Qualitätsseite bringt mehr als der Wechsel von einem mittelständischen Hersteller zum Konzern.
Dasselbe gilt für Standorte. Der Median liegt in Graz bei 4.464 EUR (8 Stellen), in Wels bei 2.714 EUR (17 Stellen). Das ist kein regionales Lohngefälle, sondern ein anderer Jobmix – in Wels dominieren Produktion und Logistik, in Graz Leitungs- und Fachfunktionen. Wer zwei Angebote vergleicht, vergleicht also Funktionen, nicht Städte.
Vier Rückfragen, die Arbeitgeber unterscheidbar machen
- Stellen Sie mit eigener Zulassung her oder im Auftrag? Davon hängt ab, ob Sie Regulatorik und Dossierarbeit überhaupt zu sehen bekommen oder nur die Fertigung.
- Wie viele Präparate oder Projekte betreut eine Person in dieser Rolle? Zwei Produkte heißen Tiefe, zwanzig heißen Tempo. Beides ist legitim – aber es passt nicht zu jedem.
- Welche Dokumente darf ich nach der Einarbeitung selbst zeichnen? Die Antwort verrät, ob die Stelle eine Zuarbeit ist oder eine mit Verantwortung.
- Wer hatte die Stelle zuletzt, und wohin ist die Person gegangen? Intern befördert oder extern abgewandert – das ist die ehrlichste Fluktuationsauskunft, die Sie bekommen.
Was sich vor dem Gespräch nachschlagen lässt
Der Markt ist überschaubarer, als er wirkt. Das AMS-Berufslexikon nennt rund 150 Pharmafirmen in Österreich, die meisten in Wien und Umgebung – was sich in unseren Daten spiegelt: 66 von 160 offenen Stellen entfallen auf Wien. Als Arbeitgeber führt das Berufslexikon neben Apotheken auch den Pharmagroßhandel, Behörden wie AGES oder EMA und das Bundesheer an. Der Fachverband der Chemischen Industrie zählt rund 230 Mitgliedsunternehmen und über 50.000 Beschäftigte in der chemischen Industrie (Stand 2024, FCIO-Aussendung vom 21.07.2026).
Für Apotheker:innen gibt es noch einen selten genutzten Weg: Die Gehaltskasse betreibt eine kostenlose, gemeinnützige Stellenvermittlung für Apotheker:innen in ganz Österreich. Kein Umweg über Personalberatung, keine Kosten.
Und eine Einschränkung, die dazugehört: Einstufungen und Anrechnungen von Vordienstzeiten hängen am konkreten Vertrag und am jeweiligen Kollektivvertrag. Wenn es im Angebot um Geld geht, das Sie nicht nachvollziehen können, fragen Sie schriftlich nach der Verwendungsgruppe – und im Zweifel bei der zuständigen Interessenvertretung nach. Eine individuelle Rechtsauskunft ersetzt dieser Text nicht.
