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Apotheker

Diplom aus dem Ausland: Wie Apotheker:innen in Österreich die Berufsberechtigung bekommen – und wann die Nostrifikation fällig wird

Anna-Maria Inzinger
04. Juli 2026 · 3 Min. Lesezeit
Diplom aus dem Ausland: Wie Apotheker:innen in Österreich die Berufsberechtigung bekommen – und wann die Nostrifikation fällig wird

Ein Pharmaziediplom aus Zagreb, Belgrad oder Manila – und der Wunsch, in einer Wiener Apotheke hinter der Tara zu stehen. Ob das ein Verwaltungsakt von drei Monaten wird oder ein Marsch über Nostrifikation, Aspirantenjahr und Prüfung, entscheidet vor allem eine Frage: In welchem Land wurde das Diplom erworben? Wer den Unterschied kennt, spart sich Jahre.

In Österreich darf niemand als Apotheker:in arbeiten, der nicht die allgemeine Berufsberechtigung (ABB) besitzt. Bei einer österreichischen Ausbildung wächst die aus Studium plus Aspirantenjahr plus Prüfung heraus. Bei einem ausländischen Diplom entscheidet die Österreichische Apothekerkammer – auf Grundlage von § 3c Apothekengesetz – ob und wie die Ausbildung anerkannt wird.

Der entscheidende Trennstrich verläuft zwischen zwei Gruppen: Diplomen aus dem EU-/EWR-Raum samt Schweiz auf der einen Seite, Diplomen aus Drittstaaten auf der anderen. Für die erste Gruppe ist der Weg kurz. Für die zweite oft lang.

EU, EWR, Schweiz: Anerkennung fast im Automatikmodus

Die Pharmazieausbildung ist innerhalb der EU harmonisiert. Wer sein Diplom in einem EU- oder EWR-Staat oder in der Schweiz erworben hat, kann bei der Apothekerkammer die Anerkennung des Ausbildungsnachweises und die Erteilung der Berufsberechtigung beantragen – ohne dass die Inhalte des Studiums neu durchleuchtet werden.

Die Fristen sind gesetzlich gedeckelt. Laut Unternehmensserviceportal des Bundes muss die Kammer über eine automatische Anerkennung binnen drei Monaten entscheiden, über eine nicht-automatische binnen vier Monaten. Gebühren fallen für das Verfahren derzeit keine an. Wer nur vorübergehend und gelegentlich in Österreich tätig werden will, kann über den Europäischen Berufsausweis (EPC) gehen – der bleibt für Dienstleistungen 18 Monate gültig.

Drittstaaten: der Umweg über einen EU-Staat

Für ein Diplom aus einem Drittstaat gibt es einen eleganten und einen mühsamen Weg. Der elegante: Wer bereits in einem anderen EU- oder EWR-Land die Berufsberechtigung erhalten und dort mindestens drei Jahre als Apotheker:in gearbeitet hat, dessen Ausbildung kann Österreich anerkennen. Das Diplom stammt dann zwar aus einem Drittstaat, ist aber über einen Mitgliedstaat gewissermaßen europäisch geadelt.

Fehlt dieser Umweg, wird es aufwendig. Dann führt der Weg über die Nostrifikation des Studiums an einer österreichischen Universität mit Pharmaziestudium – Wien, Graz, Innsbruck oder die Paracelsus Privatuniversität in Salzburg. Die Uni gleicht das ausländische Curriculum mit dem österreichischen ab und schreibt Ergänzungsprüfungen vor. Erst danach folgen das einjährige Aspirantenjahr in einer Apotheke und die Prüfung für den Apothekerberuf.

Wenn nur die Praxis fehlt

Zwischen „passt“ und „von vorne“ liegt ein dritter Fall. Reichen die theoretischen Kenntnisse, fehlt aber die geforderte Berufspraxis, kann die Kammer nach § 3c Abs. 7 Apothekengesetz eine Ausgleichsmaßnahme vorschreiben. Die Betroffenen haben dann die Wahl:

  • eine einjährige praktische Ausbildung in einer öffentlichen Apotheke oder einer Krankenhausapotheke, oder
  • die Prüfung für den Apothekerberuf.

Das ist kein volles Nostrifikationsverfahren, aber auch kein reiner Aktenstempel – es ist der Mittelweg für Diplome, die inhaltlich nah dran, praktisch aber noch nicht österreichisch geerdet sind.

Ohne Deutsch keine Berufsberechtigung

Unabhängig vom Herkunftsland gilt: Die Berufsberechtigung setzt die für den Apothekerberuf erforderlichen Deutschkenntnisse voraus. Wer sie nicht anders nachweisen kann, muss die Sprachprüfung der Apothekerkammer ablegen. Sie findet in Wien in der Spitalgasse 31 statt; der nächste angekündigte Termin ist der 30. Juni 2026. Wer täglich Wechselwirkungen erklärt und Rezepturen dokumentiert, braucht die Sprache nicht als Formalie, sondern als Werkzeug.

Was am Ende dabei herausschaut

Der Aufwand steht einem Arbeitsmarkt gegenüber, der Pharmazeut:innen sucht. In der eigenen Auswertung der aktuell auf pharmakarriere.at ausgeschriebenen Stellen (Stand 04.07.2026) liegt das mittlere Einstiegs- bzw. Mindestgehalt über alle Fachgebiete bei 3.463 Euro brutto im Monat, in Wien bei 4.000 Euro, und in Leitung und Koordination steigt der Median auf 4.285 Euro. Wer die Berufsberechtigung einmal in der Tasche hat, steht damit derselben Gehaltslandschaft gegenüber wie eine in Österreich ausgebildete Kollegin.

Der praktische Rat für alle mit ausländischem Diplom: zuerst klären, in welche der drei Kategorien man fällt – EU-Anerkennung, Drittstaat-über-EU oder Nostrifikation. Denn davon hängt ab, ob man in einem Quartal beginnt oder erst ein Studium nachschärft. Eine verbindliche Einschätzung im Einzelfall gibt nur die Rechtsabteilung der Apothekerkammer; die pauschale Auskunft ersetzt sie nicht.

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