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Jobwechsel

Der erste Wechsel in Pharma und Chemie: Kündigungsfrist, Dienstzeugnis und die Übergabe im GMP-Betrieb

Anna-Maria Inzinger
06. Oktober 2026 · 4 Min. Lesezeit
Der erste Wechsel in Pharma und Chemie: Kündigungsfrist, Dienstzeugnis und die Übergabe im GMP-Betrieb

Zwei Jahre im Betrieb, die Methode sitzt, die Schichten auch – und trotzdem das Gefühl, dass es das nicht gewesen sein kann. Der erste Wechsel ist in Pharma, Biotech und Chemie selten ein Sprung zur netteren Firma. Meistens ist es ein Sprung ins andere Fachgebiet. Und der beginnt nicht mit der Bewerbung, sondern mit einem Datum.

Der Monatsletzte gibt den Takt vor

Angestellte können ihr Dienstverhältnis laut § 20 Angestelltengesetz „mit dem letzten Tage eines Kalendermonats unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist" beenden. Für Arbeiterinnen und Arbeiter – etwa in der Feststoffproduktion oder im Abfüllbereich – steht die gleiche Formulierung in § 1159 ABGB. Ein Monat heißt dabei ein Monat, nicht vier Wochen. Wer zum 30. November aufhören will, muss die Kündigung in der Regel spätestens am 31. Oktober beim Arbeitgeber einlangen lassen.

Das Wort „einlangen" ist hier der entscheidende Teil. Eine Kündigung wird mit dem Zugang bei der anderen Vertragspartei wirksam, wie das Unternehmensserviceportal des Bundes es formuliert – nicht mit dem Tag, an dem du das Schreiben unterschreibst oder in die Hauspost legst. Wenn deine Führungskraft im Urlaub ist und der Brief vier Tage im Postfach liegt, verschiebt sich der Austrittstermin unter Umständen um einen ganzen Monat. Deshalb: persönlich übergeben, Datum und Empfangsbestätigung drauf, oder nachweislich zustellen.

Vor dem Griff zum Kugelschreiber ein Blick in den Arbeitsvertrag. Längere Fristen – bis zu sechs Monate – lassen sich vereinbaren, ebenso abweichende Kündigungstermine; auch der Kollektivvertrag kann Eigenes regeln. Bei Leitungsfunktionen in der Qualitätssicherung oder bei sachkundigen Personen sind längere Fristen keine Seltenheit. Im Zweifel lohnt ein Beratungstermin bei der Arbeiterkammer, bevor du kündigst – dieser Text ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.

Das Dienstzeugnis bekommt nur, wer es verlangt

„Alle Arbeitnehmer:innen haben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Ausstellung eines Dienstzeugnisses", schreibt die WKO – und direkt danach den Satz, der in der Praxis übersehen wird: Die Ausstellung muss ausdrücklich verlangt werden. Von allein kommt nichts. Der Pflichtinhalt ist dünn: Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses sowie die Art der Tätigkeit. Eine Leistungsbeurteilung ist zulässig, aber nicht zwingend. Angaben, die die Erlangung einer neuen Arbeitsstelle erschweren könnten, sind unzulässig.

Genau beim Punkt „Art der Tätigkeit" kannst du etwas gewinnen. „Mitarbeiterin in der Qualitätskontrolle" sagt der nächsten Personalabteilung nichts. Bitte stattdessen um eine Aufzählung dessen, was du tatsächlich gemacht hast: Gehaltsbestimmungen per HPLC nach Monographie, Probenziehung im Wareneingang, Dokumentation im LIMS, Mitarbeit bei der Bearbeitung von Abweichungen. Formuliere den Vorschlag selbst und schicke ihn mit – kaum jemand lehnt einen fertigen Textbaustein ab.

Noch ein Detail aus § 39 Angestelltengesetz, das beim Austritt oft untergeht: Eigene Zeugnisse, die beim Dienstgeber verwahrt werden, sind auf Verlangen jederzeit auszufolgen. Wer vor zwei Jahren Diplomurkunde oder Praktikumsbestätigungen im Original abgegeben hat, fragt am besten jetzt danach.

Was vor dem letzten Arbeitstag noch erledigt sein sollte

  • Einen Auszug aus der Schulungsmatrix erbitten: welche SOPs, welche Hygieneschulungen, welche Geräte- und Arbeitssicherheitseinweisungen – mit Datum. Der nächste Betrieb schult dich ohnehin neu, aber im Bewerbungsgespräch ist diese Liste Gold.
  • Zertifikate externer Kurse heraussuchen, solange die Weiterbildungsabteilung noch antwortet.
  • Eine eigene, nüchterne Liste anlegen: Methoden, Analysengeräte, eingesetzte Systeme (LIMS, eQMS, SAP-Modul), Umfang der eigenen Verantwortung. Das ist die Rohfassung des neuen Lebenslaufs.
  • Laufende Abweichungen, offene Change-Controls und Logbücher sauber dokumentiert übergeben – schriftlich, nicht im Vorbeigehen. Nichts mitnehmen: Chargendokumentation, Rohdaten und SOPs gehören dem Betrieb, die Verschwiegenheitspflicht endet nicht am Werkstor.

Den Sprung macht das Fachgebiet, nicht der Firmenname

Die Zahlen aus dem eigenen Haus sind in diesem Punkt deutlich. In der eigenen Auswertung der aktuell auf pharmakarriere.at ausgeschriebenen Stellen (Stand 06.10.2026) liegt der Median der angegebenen Mindestgehälter in der Produktion bei 3.009 Euro brutto im Monat, in der Qualitätssicherung bei 4.200 Euro und in Quality Management & Drug Safety bei 4.402 Euro. Auch der Standort bewegt: Wien 4.285 Euro, Wels 3.000 Euro. Über alle 231 Stellen mit Gehaltsangabe liegt der Median bei 3.650 Euro, die mittlere Bandbreite bei 3.000 bis 4.700 Euro.

Wichtig dabei: Das sind ausgeschriebene Mindestgehälter, keine tatsächlichen Einstiegsgehälter – und die Zuschnitte der Fachgebiete unterscheiden sich in Erfahrungsanforderung und Verantwortung. Trotzdem zeigt der Abstand, wo sich der Wechsel rechnet. Wer aus der Produktion in Richtung Qualität will, sollte in den letzten Monaten im alten Job genau die Dinge einsammeln, die dort gefragt sind: eine Abweichung selbst bearbeitet, bei einer CAPA mitgearbeitet, bei einem Audit dabei gewesen.

Und ein praktischer Zeitpunkt zum Schluss: Verlange das Dienstzeugnis, solange die Führungskraft noch im Haus ist, die deine Arbeit wirklich kennt. Nach der nächsten Reorganisation schreibt es jemand, der dich nie am Gerät gesehen hat.

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