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Arzneimittelgroßhandel

Wer im Arzneimittelgroßhandel entscheidet, ob die Charge das Lager verlässt: die fachkundige Person

Anna-Maria Inzinger
03. Juli 2026 · 3 Min. Lesezeit
Wer im Arzneimittelgroßhandel entscheidet, ob die Charge das Lager verlässt: die fachkundige Person

Jede Schachtel, die Sie in der Apotheke über den Tisch bekommen, lag vorher im Lager eines Großhändlers. Und dort gibt weder die IT noch der Verkauf eine Charge frei. Das tut eine namentlich benannte Person. Sie heißt fachkundige Person, ihr Job ist gesetzlich sauber umrissen – und wer ihn will, braucht kein Pharmaziestudium, aber sehr wohl den richtigen Nachweis.

Der Arzneimittelgroßhandel ist die stille Zwischenstation zwischen Hersteller und Apotheke. Bündeln, lagern, liefern. Klingt nach Logistik. Ist aber streng reguliert – Kühlkette, Rückverfolgbarkeit jeder einzelnen Packung, Schutz vor gefälschter Ware. Das Regelwerk dahinter trägt den Namen Gute Vertriebspraxis, im Fachjargon GDP, festgeschrieben in den EU-Leitlinien vom 5. November 2013 (2013/C 343/01). Deren Kapitel 2 enthält den Kern dieses Berufsbilds: Jeder Großhändler muss eine verantwortliche Person benennen, die persönlich einsteht und jederzeit erreichbar ist. Delegieren darf sie Aufgaben. Die Verantwortung nicht.

Vorher aber steht die Bewilligung. Bevor auch nur eine Palette bewegt wird, braucht der Betrieb grünes Licht. § 63 Arzneimittelgesetz (AMG) verlangt für Herstellung, Kontrolle und Inverkehrbringen von Arzneimitteln die Genehmigung des Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG). Im Antrag stehen Art, Umfang und Ort der Tätigkeit, dazu die Betriebsräume, die technische Ausrüstung – und, soweit erforderlich, die fachkundige Person. Das BASG hat nach § 63 Abs. 3 AMG 90 Tage Zeit zu entscheiden. Fordert es Unterlagen nach, wird diese Frist gehemmt.

Wer die Rolle der fachkundigen Person überhaupt ausfüllen darf, regelt § 10 der Arzneimittelbetriebsordnung 2009 (AMBO 2009). Und hier gibt es zwei Türen. Die eine führt über das Studium: ein abgeschlossenes Studium der Pharmazie, Humanmedizin, Veterinärmedizin, Chemie, Biologie oder Lebensmittel- und Biotechnologie (aus dem EWR oder der Schweiz), dazu mindestens ein Jahr einschlägige Tätigkeit in einem oder mehreren zum Großhandel bewilligten Betrieben. Die andere führt über das Gewerbe: die Befähigung für das reglementierte Gewerbe der Erzeugung von Arzneimitteln und Giften und des Großhandels damit. Der Großhandel mit Arzneimitteln und Giften ist ein reglementiertes Gewerbe – der Nachweis läuft hier über die Befähigungsprüfung.

Ein Pharmaziediplom ist also wünschenswert, aber kein Muss. Es zählt die Kombination: fachliche Ausbildung plus dokumentierte Praxis. Die Aufgabe selbst lässt wenig Spielraum. Die fachkundige Person sorgt dafür, dass ein pharmazeutisches Qualitätssicherungssystem eingeführt ist und läuft – und sie muss in aller Regel im Unternehmen angestellt sein. Das BASG legt Wert auf die organisatorische Eingliederung samt Weisungsbindung bei Arbeitszeit und Ausstattung. Genau das trennt die Funktion von einer freien, nebenbei betreuten Beratertätigkeit.

Beim Großhandel geht kein Formular ans BASG

Ein Detail, das viele überrascht. In der Arzneimittelherstellung sind die Schlüsselrollen streng gemeldet – die Sachkundige Person (§ 7), die Herstellungsleitung (§ 8), die Kontrolllaborleitung (§ 9) müssen dem BASG bestätigt werden, jeder Wechsel angezeigt. Im Großhandel läuft das anders. Der Wechsel der fachkundigen Person nach § 10 AMBO 2009 ist nicht meldepflichtig. Ob die benannte Person die formalen Anforderungen erfüllt, sieht sich die Behörde erst im Rahmen einer Inspektion an. Weniger Bürokratie im Vorfeld also. Dafür muss die Qualifikation im Ernstfall lückenlos belegbar auf dem Tisch liegen.

Und was zahlt der Weg dorthin? Zunächst nüchtern. In der eigenen Auswertung der aktuell auf pharmakarriere.at ausgeschriebenen Stellen (Stand 03.07.2026) liegt das Fachgebiet Logistik & Einkauf mit einem Median von 2.258 Euro (mittlere Bandbreite 2.250–3.139, 12 Stellen) am unteren Rand des Marktes. Nur ist die fachkundige Person eben kein reiner Lagerjob – sie verantwortet ein ganzes Qualitätssystem. Solche leitenden Rollen tauchen im Fachgebiet Leitung & Koordination auf: Median 4.285 Euro (3.403–5.710, 25 Stellen). Der Gesamt-Median über alle Pharmastellen liegt bei 3.500 Euro, in Wien bei 4.000 Euro (60 Stellen). Wer die Regalreihe gegen die Verantwortung tauscht, wechselt die Gehaltsklasse mit.

Ein praktischer Hinweis zum Schluss, falls Sie dieses Ziel ansteuern: Lassen Sie sich das eine Jahr im bewilligten Großhandelsbetrieb sauber bescheinigen – mit Tätigkeit, Zeitraum und Bezug zur Vertriebspraxis. Genau diesen Nachweis will die Behörde bei der nächsten Inspektion sehen. Und genau daran scheitert er im Zweifel, wenn er nur mündlich existiert. Bei der individuellen Einstufung im Einzelfall hilft eine fachliche Beratung.

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Quellen